Informationsveranstaltung FABEA, 18. August 2026
Wer ist fabea? Was ist eine Bedarfsabklärung? Was ist der ZUP?
Im Kanton Zug gibt es ein neues Gesetz. Es heisst Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG). Das Gesetz schafft neue Möglichkeiten.
Erwachsene Menschen mit Behinderung erhalten mehr Selbstbestimmung. Das heisst, Sie können sagen, was Sie brauchen. Und was Sie selber können.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, kann der Kanton Zug dafür zahlen. Dafür muss der Kanton Zug wissen, welche Unterstützung Sie brauchen. Das nennt man Bedarfsabklärung.
Die Bedarfsabklärung macht die Fachstelle Bedarfsabklärung. Sie heisst fabea.
Das heisst: Personen von fabea besprechen mit Ihnen, welche Unterstützung Sie brauchen. Dies passiert in den nächsten Monaten.
Auch Menschen mit Behinderung, die bereits in einem Heim wohnen oder in einer Werkstatt arbeiten, werden gefragt, welche Unterstützung sie brauchen und wollen.
Damit Sie sich vorbereiten können, führt fabea einen Anlass durch.
Termin
Dienstag, 18. August 2026
15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Wintergarten der Stiftung zuwebe in Inwil
(es ist kein Anlass der Stiftung zuwebe)